Regeln

 

So funktioniert's

Bei der Benutzung des Restaurant-Gutscheinhefts sollten Sie Folgendes beachten:

  • Mit dem Erwerb von ZWEI ZU EINS GUTSCHEINEN erhalten Sie nach Vorlage in den teilnehmenden Restaurants einmalig, für sich und eine Begleitperson eine Ermäßigung von 50 Prozent auf jeweils ein Hauptgericht/Cocktai/Kuchen. Nutzen Sie den Gutschein allein, verfällt der Anspruch auf ein weiteres Essen zum halben Preis. Sie können einen Gutschein also nicht zweimal nutzen.
  • Getränke und weitere Speisen sind von der Ermäßigung ausgeschlossen.
  • ZWEI ZU EINS für Kiel und Plön erscheint mitte November 2009 und ist gültig vom 01. Januar bis zum 15. November 2010. An Feiertagen und bei geschlossenen Gesellschaften können in der Regel keine Gutscheine eingelöst werden.
  • Sonderregelungen, die für einige wenige Restaurants/Cocktailbars/Cafés gelten, finden Sie auf der Coupon-Seite des jeweiligen Hauses.
  • ZWEI ZU EINS gilt nicht für Speisen im Außer-Haus-Verkauf und für den Mittagstisch sowie im Zusammenhang mit anderen Gutscheinen oder bereits ermäßigten Gerichten/Cocktails/Kuchen..
  • Bei Verwendung eines Gutscheins werden Kreditkarten als Zahlungsmittel nicht akzeptiert.